YouTube Shorts: Content-ID-Claim sperrt nicht mehr automatisch

Seit 24. September sperrt YouTube neue Shorts von 1 bis 3 Minuten mit Content-ID-Claim nicht mehr automatisch. Was das Label trotzdem darf.

Cover zu YouTube Shorts bis 3 Minuten mit Content-ID-Claim: offenes Schloss und Musiknote
Nicht mehr gesperrt heißt nicht frei: Das Label entscheidet weiter, wo dein Short läuft.

Bis zum 23. September war die Regel so simpel wie brutal: ein Short über einer Minute, darin ein Song, auf den jemand per Content ID Anspruch erhebt, und das Video war gesperrt. Egal, was der Rechteinhaber für seinen Song eingestellt hatte. Der ganze Schnitt für die Tonne.

Seit dem 24. September 2026 ist das anders.

YouTube hat die Hilfeseite zu den bis zu drei Minuten langen Shorts angepasst. Neue Shorts zwischen einer und drei Minuten mit aktivem Content-ID-Anspruch werden nicht mehr automatisch gesperrt. Klingt nach Freifahrtschein. Ist es nicht, und genau darin steckt die Falle.

Hier liest du, was die neue Regel wirklich bedeutet und wie du einen Claim in YouTube Studio loswirst. Dazu gibt es eine Checkliste für den Upload, auch für alte Kundenvideos als Shorts.

Was seit dem 24. September gilt, und was nicht

Der Kern steht in einem Satz: Neue Shorts, die länger als eine Minute, aber kürzer als drei Minuten sind und einen aktiven Content-ID-Anspruch haben, werden nicht mehr automatisch gesperrt und „können weiterhin auf YouTube wiedergegeben werden".

Achte auf das Wort „können".

Content ID lässt Rechteinhaber nach wie vor selbst wählen, was mit einem Treffer passiert: sperren, monetarisieren oder nur die Aufrufe beobachten, und das sogar getrennt nach Land. Meine Lesart: Der pauschale Block für alles über 60 Sekunden fällt weg. Was ein Label für seinen Song eingestellt hat, gilt weiter.

Drei Details, die man beim schnellen Lesen leicht überliest:

  • Unter einer Minute ändert sich nichts. Laut YouTube gelten dort dieselben Einschränkungen wie bisher.
  • Die Regel betrifft neue Shorts. Ob bereits gesperrte Shorts automatisch wieder freigeschaltet werden, sagt YouTube nicht eindeutig. Schau in YouTube Studio im Tab Shorts nach, ob deine alten Shorts noch gesperrt sind. Für die gilt der bekannte Weg: Claim klären.
  • Sonderfall für Musiker: Auf offiziellen Künstlerkanälen und Kanälen mit verknüpftem Musikrechteinhaber zählen quadratische oder vertikale Videos zwischen einer und drei Minuten als Shorts, wenn sie ab dem 8. Dezember 2025 hochgeladen wurden. Sperrt dein eigenes Label so ein Short, bittest du laut YouTube das Label, den Anspruch zurückzuziehen.

Abspielbar ja, bezahlt: offen

YouTube schreibt auf der Hilfeseite nur: Sobald der Anspruch geklärt ist, kann ein gesperrtes Short wieder angesehen und monetarisiert werden. Ob ein Short, das trotz aktivem Claim läuft, Geld bringt, sagt YouTube nirgends ausdrücklich.

Die Monetarisierungsrichtlinien für Shorts stehen am 24. September sogar noch auf der alten Fassung, nach der solche Shorts gesperrt und nicht monetarisierbar sind. Dort steht aber auch: Als Musik zählt, was Musikpartner bereitstellen oder beanspruchen. Und bei der Aufteilung des Creator Pools werden dir 100 % deiner aktiven Wiedergaben zugerechnet, egal ob Musik drin ist oder nicht.

Mein Take: Plan einen Short mit fremdem Hit trotzdem nicht als Einnahmequelle. Das Label kann weiter einzelne Länder sperren, und weltweit gesperrte Shorts bringen laut YouTube gar nichts. Dazu kommt die neue 10-Millionen-Hürde für Shorts-Einnahmen: Ab dem 1. Februar 2027 brauchst du mindestens 10 Millionen qualifizierte Shorts-Aufrufe in den letzten 90 Tagen, um überhaupt an den Werbeeinnahmen aus dem Creator Pool beteiligt zu werden.

Die neue Regel rettet dir also vor allem Reichweite. Für manche ist das ein fairer Deal, etwa wenn ein Short Leute zu deinem langen Video, deiner Website oder deinem Angebot schicken soll.

Den Claim loswerden: drei Werkzeuge in YouTube Studio

Der Weg zu den Werkzeugen ist bei jedem Short derselbe:

  • YouTube Studio öffnen und links auf Inhalte gehen.
  • Den Tab Shorts öffnen und über die Filterleiste nach Ansprüche filtern.
  • Beim betroffenen Short auf den Hinweis klicken, dann auf Details ansehen.
  • Beim betreffenden Anspruch auf Aktiv werden klicken und die passende Option wählen.

Laut YouTube hast du dann drei Möglichkeiten, die den Anspruch automatisch löschen, wenn sie klappen:

  • Segment herausschneiden: Der beanspruchte Teil fliegt raus. Bleibt auch nur ein Rest davon im Video, bleibt der Claim.
  • Song ersetzen: Nur bei Audio-Ansprüchen. Du tauschst den Song gegen einen Titel aus der Audio-Mediathek von YouTube.
  • Song löschen: Entweder wird nur der Song stummgeschaltet und deine Stimme bleibt, oder der komplette Ton im beanspruchten Abschnitt verschwindet. Die zweite Variante löst den Anspruch laut YouTube eher, weil sich nicht jeder Song sauber herauslösen lässt.

Zwei Haken, die du vorher kennen solltest. Seit Juni 2025 lässt sich eine gespeicherte Bearbeitung nicht mehr rückgängig machen. Und Kanäle ohne Partnerprogramm können Änderungen unter Umständen gar nicht speichern, wenn das Video über 100.000 Aufrufe hat. Ausgerechnet der Short, der jetzt trotz Claim läuft und abhebt, landet damit in der Sackgasse.

Aus Sicht eines Videografen noch ein Punkt: Ein Short, der auf den Beat geschnitten ist, stirbt, wenn du den Song stummschaltest. Dann schneid ihn lieber mit einem sauberen Track neu.

Widerspruch nur mit handfestem Grund

Einen Widerspruch legst du ebenfalls über Aktiv werden ein. Der Anspruchsteller hat dann 30 Tage Zeit. Reagiert er nicht, verfällt der Anspruch automatisch. Lehnt er ab, kannst du unter Umständen Beschwerde einlegen.

Für alte, gesperrte Shorts gibt es eine Abkürzung: Bei einem Anspruch vom Typ Sperren kannst du unter Umständen direkt Beschwerde einlegen. Dann hat der Rechteinhaber nur 7 statt 30 Tage Zeit zu reagieren.

Hier ist der Punkt, den viele unterschätzen: Der Anspruchsteller kann während des Verfahrens jederzeit einen Antrag auf Entfernung stellen. Ist der gültig, verschwindet das Video und dein Kanal bekommt eine Urheberrechtsverwarnung. Ein Claim kostet dich im schlimmsten Fall Reichweite. Eine Verwarnung bedroht den Kanal.

Kein gültiger Grund für einen Widerspruch ist laut YouTube übrigens: dass du den Künstler genannt hast, dass du den Song gekauft hast oder dass dein Video gar nicht monetarisiert wird. Widerspruch also nur, wenn du eine Lizenz nachweisen kannst, eine urheberrechtliche Ausnahme greift (im Zweifel rechtlich prüfen lassen) oder der Treffer schlicht falsch ist.

So viel Musik passt in einen Drei-Minuten-Short

Die meisten Songs aus der Shorts-Audio-Mediathek darfst du in einem Short bis drei Minuten bis zu 90 Sekunden lang laufen lassen. Manche sind auf 60 oder 30 Sekunden begrenzt. Wie viele Sekunden ein Song abdeckt, zeigt dir YouTube beim Auswählen in der App an. Den Rest füllst du mit Sprache, Originalton oder einem zweiten Track.

Die lizenzfreie Musik aus der Audio-Mediathek in YouTube Studio bekommt laut YouTube keinen Content-ID-Anspruch. Ein Hit, den du im Schnittprogramm fest ins Video exportierst, läuft dagegen wie jeder Upload automatisch durch Content ID. Über den Claim entscheidet dann das Label, bis hin zur Sperre in einzelnen Ländern.

Welche Quellen außerhalb von YouTube sicher sind, steht in meinem Guide zu lizenzfreier Musik für Videos.

Lohnt sich ein Zwei-Minuten-Short überhaupt?

Ein Short wird nicht besser, weil er länger sein darf. Im Feed konkurriert er mit Clips, die nach 15 Sekunden durch sind.

Mein Take nach über 200 Millionen Aufrufen auf meinem eigenen YouTube-Kanal: Die Länge ist fast nie der Grund, warum ein Video läuft. Ich würde zwei Minuten nur dann ausreizen, wenn mindestens drei dieser vier Punkte zutreffen:

  • Die Geschichte braucht die Zeit, etwa ein Vorher-nachher, ein Ablauf in Schritten oder ein Making-of.
  • Die ersten Sekunden tragen allein.
  • Das Material existiert schon, zum Beispiel aus einem langen Video (dafür gibt es Clip-to-Short) oder einem Kundenprojekt.
  • Der Short hat ein Ziel jenseits der Views: eine Anfrage, das Hauptvideo, deine Community.

Ist deine Aussage bei Sekunde 40 fertig erzählt, hör bei Sekunde 40 auf.

Checkliste vor dem Upload, auch für recycelte Kundenvideos

Ich filme seit rund zehn Jahren Hochzeiten und Firmenvideos. Aus fast jedem Projekt ließe sich ein starker Short schneiden, und genau da lauert der Claim, denn in solchen Filmen läuft fast immer Musik.

  • Länge prüfen: Unter 60 Sekunden ändert sich nichts, zwischen einer und drei Minuten fällt die automatische Sperre weg. In beiden Fällen entscheidet der Rechteinhaber, was mit dem Claim passiert.
  • Musik aus dem Kundenschnitt nicht mitexportieren, solange du nicht schwarz auf weiß hast, dass die Lizenz auch deinen eigenen Kanal abdeckt. Das steht in den Lizenzbedingungen, nicht im Bauchgefühl.
  • Lizenznachweis griffbereit ablegen, falls du Widerspruch einlegen musst.
  • Freigabe des Kunden einholen, dass du das Material auf deinem Kanal zeigen darfst.
  • Musik von YouTube lieber direkt in der App beim Erstellen des Shorts aus der Shorts-Audio-Mediathek holen und die Sekundenanzeige im Blick behalten.
  • Beim Upload über YouTube Studio die Vorabprüfung abwarten, bevor du auf öffentlich stellst. Ihr Ergebnis ist laut YouTube aber nicht endgültig.
  • Den Original-Export lokal aufheben, weil Bearbeitungen im Studio-Editor endgültig sind.

Mein Urteil: Die neue Regel ist eine gute Nachricht für alle, bei denen versehentlich ein Song im Hintergrund lief. Für alle, die bewusst auf fremde Hits setzen, bleibt es ein Glücksspiel: Das Label entscheidet weiter, wo der Short läuft, und ob er dir Geld bringt, hat YouTube noch nicht sauber beantwortet. Wenn du mit anderen Selbstständigen besprechen willst, wie ihr eure Kundenprojekte sauber in Shorts verwandelt, komm in die ContentWerk Community.

Auch interessant