KI-Inhalte kennzeichnen: was seit 2. August Pflicht ist

Seit 2. August gilt die EU-Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte. Was Selbstständige wirklich labeln müssen und was nicht: die klare Linie ohne Panik.

KI-Inhalte kennzeichnen: 3D-Label-Anhänger an einem Bildrahmen, Cover zur neuen EU-Kennzeichnungspflicht
Die Verordnung ist kein Angriff auf KI-Content. Sie ist ein Angriff auf Täuschung.

Seit 2. August gilt sie. Die Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte aus Artikel 50 der EU-KI-Verordnung ist scharf geschaltet, in Österreich genauso wie in Deutschland. Mein LinkedIn-Feed sah am Sonntag aus wie eine kleine Massenpanik: Leute, die plötzlich unter jedes Foto "mit KI erstellt" klatschen. Und Leute, die behaupten, ChatGPT sei für Business-Texte ab jetzt tot.

Beides Unsinn.

Ich hab den Sonntagvormittag mit der Verordnung, den WKO-Hinweisen und der RTR-Servicestelle verbracht statt zu schneiden. Hier ist, was wirklich gilt, wenn du als Selbstständiger deinen Content selbst produzierst. Kurzfassung vorweg: Für das meiste, was du täglich machst, ändert sich genau nichts.

Kein Rechtsrat, ich bin Videograf und kein Jurist. Aber ich hab gelesen, was drinsteht.

Anbieter oder Betreiber: die Unterscheidung, die dich entlastet

Der wichtigste Punkt im ganzen Gesetz ist eine Rollenfrage. Es gibt zwei Rollen, und du hast fast nie die teure.

Anbieter sind die, die das KI-System bauen. OpenAI, Google, Higgsfield. Die müssen ihre Outputs maschinenlesbar markieren, also Wasserzeichen, Metadaten oder Fingerprints, und ein Erkennungsmittel bereitstellen. Das ist deren Baustelle, nicht deine.

Betreiber bist du. Der, der den Output nimmt und veröffentlicht. Deine Pflicht ist deutlich schmaler und greift nur in bestimmten Fällen.

Wer diese zwei Wörter auseinanderhält, spart sich 90 Prozent der Aufregung.

Die Fälle, in denen du wirklich kennzeichnen musst

Drei Situationen. Mehr nicht.

  • Täuschend echte Bilder, Videos oder Audio. Alles, was realen Personen, Orten oder Ereignissen zum Verwechseln ähnlich sieht. Der KI-Klon einer Stimme im Voiceover. Die fotorealistische "Aufnahme" eines Events, das nie stattgefunden hat. Ein Gesicht, das es nicht gibt, aber aussieht wie ein Pressefoto.
  • KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse, die ohne inhaltliche menschliche Prüfung rausgehen. News, Politik, Gesellschaft. Wenn niemand drübergelesen und die redaktionelle Verantwortung übernommen hat.
  • Chatbots auf deiner Seite. Wer mit deinem Bot schreibt, muss spätestens beim ersten Kontakt wissen, dass da kein Mensch tippt. Ein Hinweis in den AGB reicht nicht. Ein Satz im Chatfenster schon.

Das gilt beruflich, nicht privat. Wer als Creator oder Selbstständiger Geld mit dem Content verdient, ist erfasst. Wer Urlaubsbilder auf sein privates Profil stellt, nicht.

Wo du nicht kennzeichnen musst, und das ist das meiste

Jetzt der Teil, den kaum jemand erwähnt.

  • Nicht täuschend echt bedeutet keine Pflicht. Jedes Cover auf diesem Blog ist KI-generiert. Dunkler Verlauf, grüne Pille, 3D-Objekt in der Mitte. Kein Mensch hält das für ein Foto, also fällt es nicht unter die Deepfake-Regel.
  • Du liest drüber und stehst dafür gerade. Beim Text greift die Ausnahme kumulativ: inhaltliche Prüfung durch einen Menschen UND jemand trägt die redaktionelle Verantwortung. Beides zusammen, dann ist der Text raus.
  • Assistenz und Standard-Editing. Wenn die KI hilft statt erfindet, also Untertitel, Farbkorrektur, Rechtschreibung, Schnittvorschläge, ist das keine synthetische Erzeugung.
  • Kunst und Satire dürfen so kennzeichnen, dass der Effekt überlebt. Der Hinweis muss da sein, er darf aber nicht mitten im Bild sitzen und das Werk zerstören.

Merkst du, was das heißt? Der Skript-Entwurf aus Claude, den du selbst überarbeitest und sprichst: keine Pflicht. Die automatischen Untertitel: keine Pflicht. Der Blogpost, den du redigierst und unter deinem Namen veröffentlichst: keine Pflicht.

Wie eine Kennzeichnung aussehen muss

Wenn du kennzeichnen musst, dann klar, eindeutig und unmittelbar wahrnehmbar. Klingt streng, ist in der Praxis banal.

Bei Deepfake-Material: sichtbar im Bild oder direkt in der Caption, nicht versteckt im dritten Absatz. Beim Text reicht laut WKO ein schlichter Satz wie "Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt".

Was nicht reicht: ein Hinweis im Impressum. Ein Satz in den AGB. Ein Hashtag im 27. Hashtag-Block.

Was ich in meinem eigenen Workflow geändert habe

Ehrlich: zwei Dinge.

Erstens Voice-Cloning. Ich hab für ein Kundenprojekt eine Stimme geklont, um Korrekturen im Voiceover nachzuziehen, ohne den Sprecher nochmal ins Studio zu holen. Praktisch, spart einen halben Drehtag. Das kennzeichne ich ab sofort, sobald es öffentlich läuft. Fällt sauber unter täuschend echt.

Zweitens fotorealistisches KI-Material als B-Roll. Wenn ein Clip aussieht wie eine echte Aufnahme, kommt ein Hinweis rein. In zehn Jahren Videoproduktion hab ich eine Sache gelernt: Der Moment, in dem das Publikum merkt, dass es getäuscht wurde, kostet mehr Vertrauen, als jede Kennzeichnung je gekostet hat.

Alles andere bleibt, wie es war. Cover per KI, kein Label nötig. Skripte als KI-Entwurf, ich schreib um, ich steh dafür gerade, kein Label nötig.

Strafen und wer in Österreich zuständig ist

Die Zahl, die gerade überall herumgereicht wird: bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, was höher ist.

Bevor dir schlecht wird: Diese Größenordnung ist für Konzerne gebaut, nicht für den Einzelunternehmer aus Wien mit vier Kunden. Realistisch ist bei kleinen Betrieben eher die Abmahnung durch einen Mitbewerber als die Millionenstrafe.

Anlaufstelle in Österreich ist die KI-Servicestelle der RTR. Die WKO hat Merkblätter draußen, die IHK in Deutschland ebenso. Wenn du unsicher bist, ob dein konkreter Fall reinfällt, ist das der billigste Anruf des Jahres.

Der eigentliche Punkt

Diese Verordnung ist kein Angriff auf KI-Content. Sie ist ein Angriff auf Täuschung. Der Unterschied ist gewaltig.

Benutzt du KI als Werkzeug und dein Kopf schaut am Ende drüber, bist du auf der sicheren Seite und musst fast nie etwas dranschreiben. Benutzt du KI, um so zu tun, als wäre echt, was nicht echt ist, dann schon. Das ist keine Bürokratie. Das ist eine ziemlich vernünftige Linie.

Dein nächster Schritt, konkret: Geh deine letzten zehn Posts durch. Markier die, die fotorealistisch KI-erzeugt sind oder eine geklonte Stimme enthalten. Das ist deine Liste. Bei den meisten Solos ist sie kurz oder leer.

Wenn du wissen willst, wie andere Selbstständige das gerade handhaben, ohne ihren kompletten Workflow umzubauen: Genau darüber reden wir in der ContentWerk Community.

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