Social-Media-Verbot: EU Kids Act und Österreichs Plan für Creator

Die EU will eigene Social-Media-Konten erst ab 15, Österreich plant ein Verbot unter 14. Was gilt, was offen ist und welche Creator es trifft.

3D-Smartphone mit Schutzkuppel und Schloss als Symbol für EU Kids Act und Social-Media-Verbot
Beschlossen ist noch nichts. Wie jung dein Publikum ist, kannst du trotzdem heute prüfen.

Kein eigenes Instagram-Konto vor dem 15. Geburtstag. Mit 13 und 14 nur ein Konto, das die Eltern verwalten, und höchstens eine Stunde am Tag. So steht es im Kids Act, den die EU-Kommission am 17. September vorgelegt hat.

Seitdem lese ich überall „Social-Media-Verbot", mal unter 13, mal unter 15. Klingt fix. Ist es nicht. Und in Österreich läuft parallel ein eigenes Gesetz, das früher kommen soll.

Ich drehe seit rund zehn Jahren Videos, für Hochzeiten, für Firmen, für Social Media und fürs österreichische Fernsehen. Mich interessiert deshalb eine praktische Frage: Was ändert sich für dich, wenn dein Publikum oder das deiner Kunden jung ist? Hier die Antwort, getrennt nach dem, was in den Entwürfen steht, und dem, was offen ist.

Was die Kommission vorschlägt, und was davon schon gilt

Kurz vorweg: Der Kids Act gilt noch nicht. Ursula von der Leyen hat ihn am 16. September in der Rede zur Lage der Union angekündigt, tags darauf kam der Gesetzesvorschlag. Jetzt sind das EU-Parlament und der Rat am Zug. Für den Kids Act selbst gibt es keinen Termin, laut heise ist eine schnelle Verabschiedung kaum zu erwarten.

Das steht im Entwurf:

  • Unter 13: kein Konto.
  • 13 und 14: nur ein Konto, das die Eltern verwalten, mit höchstens einer Stunde pro Tag und Kontakten, die die Eltern freigeben. Laut heise soll die Nutzung nur außerhalb von Schlaf- und Schulzeiten möglich sein.
  • Ab 15: ein eigenes Konto, allerdings nur auf Diensten, die per Gesetz für Jugendliche sicher gebaut sein müssen.
  • Für Minderjährige sollen Autoplay und Endlos-Scrollen ohne echte Pausen wegfallen, genauso Streaks, die bestrafen, wer einen Tag nicht reinschaut.
  • Kamera, Mikrofon und Standort sollen laut heise standardmäßig aus sein. Livestreamen können Minderjährige laut Kommission standardmäßig gar nicht.
  • Binnen sechs Monaten nach Geltungsbeginn müssen Plattformen bestehende Konten prüfen und die von unter 15-Jährigen deaktivieren, ebenso Konten, deren Alter sich nicht feststellen lässt.

Die Altersgrenzen gelten laut Kommission für soziale Netzwerke und Videoplattformen mit riskanten Funktionen. Onlinespiele, KI-Chatbots und App-Stores bekommen eigene Schutzpflichten. YouTube nennt die Kommission nicht beim Namen, als Videoplattform mit Upload-Funktion dürfte es aber mitgemeint sein (meine Lesart). Im österreichischen Entwurf steht YouTube dagegen ausdrücklich auf der Liste.

Österreich will nicht warten: das nationale Verbot unter 14

Ein eigenes Google-Konto verwalten darf man in Österreich laut Google schon heute erst ab 14. Genau diese Grenze will die Bundesregierung jetzt für ganze Plattformen ziehen.

Der Entwurf ändert das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und das KommAustria-Gesetz. Plattformen mit suchtfördernden Funktionen wie Empfehlungsalgorithmen mit fremden Inhalten, Endlos-Scrollen, Autoplay oder Belohnungssystemen sollen erst ab 14 erlaubt sein, mit Pflicht zum Altersnachweis. Laut APA fallen TikTok, Instagram, YouTube und Snapchat darunter, Messenger wie WhatsApp nach aktuellem Stand nicht. Kontrollieren soll die KommAustria.

Bei der Begutachtung, die am 21. September endete, gingen laut APA 221 Stellungnahmen ein. Geplanter Start ist der 1. Jänner 2027. Ob das hält, ist offen: Laut Medienberichten könnte der Kids Act eine Stillhaltefrist enthalten, die nationale Regeln für geschätzt sechs bis neun Monate untersagt. Staatssekretär Alexander Pröll will trotzdem vorangehen. Sein Argument laut MeinBezirk: Die europäische Lösung sei die bessere, aber drei Jahre könne man nicht warten.

Für dich heißt das: Nach dem österreichischen Plan wären 13-Jährige ganz draußen statt im Elternkonto. Kommt das Gesetz wie geplant, spürst du es bei jungem Publikum aus Österreich vermutlich früher als den Kids Act.

Wen das als Creator wirklich trifft

Wenn dein Publikum aus Selbstständigen oder Brautpaaren besteht, lehn dich zurück. Spannend wird es, wo Kinder und junge Teenager einen großen Teil der Zuschauer stellen:

  • Gaming rund um Spiele, die schon Kinder spielen. Doppelt betroffen, weil die Spiele selbst eigene Kinderschutzpflichten bekommen.
  • Lernvideos für die Unterstufe und Familien-Content, bei dem die Kinder zuschauen.
  • Vereine, Musikschulen und Jugendorganisationen, die ihren Nachwuchs über Instagram oder TikTok erreichen.
  • Teenager, die selbst Creator sind. Der EU-Entwurf verbietet für Minderjährige Belohnungen fürs Posten oder Streamen vor großem Publikum.

Der Punkt, der mich am meisten beschäftigt, steht in kaum einer Schlagzeile. Bei Minderjährigen soll im Feed zuerst kommen, was sie selbst abonniert haben, und Personalisierung auf Basis von Tracking soll standardmäßig aus sein. Meine Einschätzung: Neue junge Zuschauer über den Algorithmus zu gewinnen, wird zäher. Wer schon abonniert ist, bleibt sichtbar.

Der Analytics-Check: So jung ist dein Publikum wirklich

Bevor du dir Sorgen machst, schau nach. Das dauert fünf Minuten.

  • YouTube: In YouTube Studio unter Analytics den Tab „Zielgruppe" öffnen. Die jüngste Altersgruppe ist 13 bis 17, gezählt werden nur angemeldete Zuschauer.
  • Instagram: Die Insights deines Profi-Kontos zeigen das Alter deiner Follower, allerdings erst ab 100 Followern.
  • Einzelne Videos: Den Zielgruppen-Tab gibt es bei YouTube auch pro Video, ein Tutorial kann ein anderes Publikum haben als dein Kanalschnitt.
  • Richtig lesen: Die EU-Kontogrenze träfe nur die 13- und 14-Jährigen, Österreichs Plan nur die 13-Jährigen. Die Feed-Regeln gelten aber für alle Minderjährigen: Abos zuerst, kein Tracking-Feed. Ein hoher Balken heißt also nicht, dass diese Gruppe wegbricht, sondern dass sie dich vermutlich schwerer neu entdeckt.

Mein Take: Liegt die jüngste Gruppe im niedrigen einstelligen Prozentbereich, ist das Thema eine Randnotiz. Ist sie deine größte Gruppe, bau dir jetzt ein zweites Standbein auf, nicht aus Panik, sondern weil das ohnehin Monate dauert.

Kundenprojekte mit junger Zielgruppe: Formate ab 15 und für Eltern

Als Videograf drehe ich Firmenvideos. Kommt ein Kunde mit einem Recruiting-Video für Lehrlinge oder einem Imagefilm für eine Tanzschule, wäre meine erste Frage: Wie alt sind die Leute, die das sehen sollen, und wer entscheidet am Ende?

Oft sind das zwei verschiedene Menschen. Ins Training geht das Kind, anmelden und bezahlen tun die Eltern. Dann würde ich das Budget so aufteilen:

  • Ab 15: Inhalte, die gesucht werden, statt nur durch den Feed zu rauschen: Berufsinfos, Einblicke in die Lehre, Antworten auf echte Fragen. Ab 15 gibt es laut EU-Entwurf ein eigenes Konto, der Feed soll aber bis 18 zuerst Abos zeigen statt Algorithmus-Treffer. Da gewinnt, wer über die Suche gefunden wird.
  • Für Eltern: ruhigere Formate, die zeigen, was das Kind lernt und wer dahintersteht, etwa ein zweiminütiges Video auf der Website zu den häufigsten Elternfragen.
  • Für alle: Ausspielwege abseits von Social Media gleich mit einplanen: Website, Schulbesuche, Screens vor Ort.

In Angebote für Jugendkampagnen würde ich einen Satz schreiben, dass sich Plattformregeln während der Laufzeit ändern können. Das ist meine Sicht als Videograf, keine Rechtsberatung.

Warum Newsletter und Website jetzt mehr zählen

Über 200 Millionen Aufrufe hab ich auf meinem eigenen YouTube-Kanal gesammelt. Wen ich morgen erreiche, entscheidet trotzdem YouTube.

Die beiden Entwürfe zeigen das im Kleinen. Eine Regel aus Brüssel oder Wien kann einen Teil deines Publikums hinter ein Elternkonto oder eine Altersschranke schieben, ohne dass du mitreden kannst. Website und Newsletter stehen in keinem der beiden Entwürfe auf der Liste. Wer dort bei dir ist, bleibt bei dir.

Bei junger Zielgruppe ist die E-Mail-Adresse der Eltern oft mehr wert als der Follow des Kindes. Wie du so eine Liste ohne großen Aufwand startest, hab ich in Newsletter aufbauen als Selbstständiger beschrieben. Falls deine Website Besucher bekommt, aber keine Anfragen, hilft dir das Conversion-Audit-Framework.

Was du diese Woche tust, und was du lassen kannst

  • Den Analytics-Check machen und einen Screenshot mit Datum ablegen, damit du später vergleichen kannst.
  • Wenn die jüngste Gruppe groß ist: ein Format für Jugendliche ab 15 oder für Eltern planen.
  • Eine Seite auf deiner Website oder eine Mailingliste starten, auf die du aus jedem Video verweist.
  • Beim nächsten Kundenprojekt mit junger Zielgruppe die Altersfrage ins Briefing schreiben.

Lassen kannst du Panik, Kanal-Umbauten und das Löschen alter Videos.

Mein Take: Weder der Kids Act noch das österreichische Gesetz sind ein Grund, heute irgendetwas umzuwerfen. Beide sind aber die beste Erinnerung seit Langem, dass deine Reichweite auf fremdem Grund steht. Wie andere Selbstständige ihr Publikum abseits der Plattformen aufbauen, besprechen wir in der ContentWerk Community.

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